Arbeitsrecht

Kündigung - Was nun?
Warten Sie auf keinen Fall ab, ob Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder dem Arbeitgeber zu einer gütlichen Einigung führen!
Gegen eine Kündigung muss rechtzeitig Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.
Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben verbleiben nur 3 Wochen Zeit.
Innerhalb dieser drei Wochen muss die Klage bei dem Arbeitsgericht eingehen.
Später erhobene Klagen können meist nicht mehr berücksichtigt werden.
Entgegen einer häufig anzutreffenden Ansicht können Ihnen Kündigungen auch während bestehender Krankheit oder während der Urlaubsabwesenheit formell wirksam zugeleitet werden.
Auch in solchen Fällen beträgt die Klagefrist 3 Wochen. Wenn Sie mit einer Kündigung während des Urlaubs rechnen, sollten Sie noch vor Ihrem Urlaubsantritt Rechtsrat einholen.
Wenn Sie nach Rückkehr aus dem Urlaub eine Kündigung in der Post vorfinden, müssen Sie umgehend handeln.
Die 3 Wochen-Frist könnte täglich ablaufen.
Auch Kündigungen ohne Angabe von Gründen können formell wirksam sein!
Auch wenn es Ihnen um eine Abfindung geht, muss rechtzeitig Klage erhoben werden.
Denn nach Ablauf der Klagefrist hat der Arbeitgeber keinen Grund mehr, Ihnen eine Abfindung zu zahlen, wenn er weiss, dass keine Klage erhoben worden ist.
Das Gericht kann im Regelfall eine Abfindung nicht selbst festsetzen.
Die Mehrzahl der Kündigungsschutzprozesse endet zwar mit einer Abfindungsregelung jedoch nicht aufgrund eines richterlichen Urteils, sondern aufgrund eines Vergleichsvorschlages, dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen müssen.
Die Höhe der Abfindung und die Zustimmung des Arbeitgebers hängt im wesentlichen davon ab, wie hoch das Risiko eines Prozessverlustes für ihn ist.
Auch wenn Sie bereits mit Ihrem Arbeitgeber über eine Abfindungsvereinbarung verhandeln, muss im Regelfall die Klage fristgerecht erhoben werden.
Bitte holen Sie vor Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung oder einer Abfindungsvereinbarung oder eines sogenannten Abwicklungsvertrages in jedem Fall Rechtsrat ein, weil anderenfalls erhebliche Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld entstehen können.
Immer häufiger werden Unternehmen insolvent (zahlungsunfähig).
Für die Arbeitnehmer bedeutet das oftmals nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes.
Meist schuldet der insolvente Arbeitgeber auch noch Lohn für zum Teil monatelange Arbeit.
Bei rechtzeitig gestelltem Antrag ersetzt das Arbeitsamt für eine gewisse Zeit den rückständigen Netto-Lohn und die rückständigen Beiträge zur Sozialversicherung.
Anspruch auf Insolvenzgeld kann jeder "pleitegeschädigte" Arbeitnehmer geltend machen.
Auch hier ist die schnelle Einholung kompenten Rechtsrates unbedingt erforderlich, um alle rechtlich möglichen Ansprüche zu sichern, wenn die ersten Anzeichen der Zahlungsunfähigkeit bestehen.
Auch hier kann ohne kompetenten Rechtsrat viel falsch gemacht werden.
Ergebnis:
Bei jeder Kündigung sofort aktiv werden! Fristversäumnisse oder der Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder Abwicklungsvertrages können viel Geld kosten.