Fachbereiche

Rechtsanwalt & Notar Hans Georg Hasebrink

Ich bin Anwaltsnotar, denn ich bin Rechtsanwalt und gleichfalls Notar.
  1. Als Rechtsanwalt vertrete ich die Interessen meiner Mandanten.
  2. Als Notar bin ich unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten einer Urkunde.

Maßgeblich für meine Tätigkeit als Notar ist ausschließlich Recht und Gesetz.
Als Notar habe ich mich bei der Amtsausübung als Mittler zwischen den Parteien strikt neutral zu verhalten.
Die Kerntätigkeit des Notars umfasst neben Beglaubigungen von Unterschriften folgende Rechtsgebiete:

  • Grundstücksrecht (Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
  • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.)
  • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Erklärungen im Kindschaftsrecht z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen)
  • Gesellschaftsrecht (Gründungen, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen von Kapitalgesellschaften – GmbH, AG, GmbH & Co.KG – und Personengesellschaften – GbR, OHG, KG -; auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht z.B. wie bei der englischen Ltd. – Limited -, Vereinsregisteranmeldungen)

Die Gebühren für die Tätigkeit des Notars richten sich nach einem Gesetz, dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
Die Gebühren sind überall in der Bundesrepublik Deutschland bei allen Notaren gleich.

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Rechtsanwalt & Notar
Hans Georg Hasebrink
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Ich bin Anwaltsnotar, denn ich bin Rechtsanwalt und gleichfalls Notar.
  1. Als Rechtsanwalt vertrete ich die Interessen meiner Mandanten.
  2. Als Notar bin ich unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten einer Urkunde.

Maßgeblich für meine Tätigkeit als Notar ist ausschließlich Recht und Gesetz.
Als Notar habe ich mich bei der Amtsausübung als Mittler zwischen den Parteien strikt neutral zu verhalten.
Die Kerntätigkeit des Notars umfasst neben Beglaubigungen von Unterschriften folgende Rechtsgebiete:

  • Grundstücksrecht (Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
  • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.)
  • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Erklärungen im Kindschaftsrecht z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen)
  • Gesellschaftsrecht (Gründungen, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen von Kapitalgesellschaften – GmbH, AG, GmbH & Co.KG – und Personengesellschaften – GbR, OHG, KG -; auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht z.B. wie bei der englischen Ltd. – Limited -, Vereinsregisteranmeldungen)

Die Gebühren für die Tätigkeit des Notars richten sich nach einem Gesetz, dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
Die Gebühren sind überall in der Bundesrepublik Deutschland bei allen Notaren gleich.

Rechtsanwalt & Notar Jürgen Glänzer

Ich bin Anwaltsnotar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, denn ich bin Rechtsanwalt und gleichfalls Notar.
  1. Als Rechtsanwalt vertrete ich die Interessen meiner Mandanten.
  2. Als Notar bin ich unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten einer Urkunde.

Maßgeblich für meine Tätigkeit als Notar ist ausschließlich Recht und Gesetz.
Als Notar habe ich mich bei der Amtsausübung als Mittler zwischen den Parteien strikt neutral zu verhalten.
Die Kerntätigkeit des Notars umfasst neben Beglaubigungen von Unterschriften folgende Rechtsgebiete:

  • Grundstücksrecht (Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
  • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.)
  • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Erklärungen im Kindschaftsrecht z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen)
  • Gesellschaftsrecht (Gründungen, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen von Kapitalgesellschaften – GmbH, AG, GmbH & Co.KG – und Personengesellschaften – GbR, OHG, KG -; auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht z.B. wie bei der englischen Ltd. – Limited -, Vereinsregisteranmeldungen)

Die Gebühren für die Tätigkeit des Notars richten sich nach einem Gesetz, dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
Die Gebühren sind überall in der Bundesrepublik Deutschland bei allen Notaren gleich.

Rechtsanwalt Christoph Oberhagemann

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind:
  • Verkehrsrecht
  • Straf- und Bußgeldrecht
  • Miet- und Wohneigentumsrecht
  • allgemeines Zivilrecht

Rechtsanwältin Verena Vogel

Ich bin Rechtsanwältin und Mediatorin (MM)
Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind:
  • Verkehrsrecht
  • Straf- und Bußgeldrecht
  • Miet- und Wohneigentumsrecht
  • allgemeines Zivilrecht