Miet– und Wohnungseigentumsrecht
Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen rund um die Immobilie.
Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung und Prüfung von Gewerbe – und Wohnraummietverträgen, sowie Pachtverträgen.
Wir befassen uns aber auch mit der Kündigung von Mietverträgen, aber auch mit der Abwehr von ausgesprochenen Kündigungen, sowie Mieterhöhungsbegehren.
Wir führen für Sie Räumungsklagen auf Seiten des Vermieters und wehren Räumungsklagen auf Seiten des Mieters ab.
Zudem verfolgen wir für den Vermieter Mietzins – oder/und Schadensersatzforderungen, wegen z.B. unterlassener Schönheitsreparaturen.
Wir setzen aber auch auf Vermieterseite Mietminderungen durch.
Wir sind aber nicht nur auf dem Rechtsgebiet Mietrecht tätig, sondern vertreten auch unsere Mandanten bei wohnungseigentumsrechtlichen Problemen, sowohl betreffend des Sonder–, als auch Gemeinschaftseigentums.
Wir vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und einzelne Wohnungseigentümer in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere betreffend Fragen zu Beschlussanfechtungen, bauliche Veränderungen.
Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung und Prüfung von Gewerbe – und Wohnraummietverträgen, sowie Pachtverträgen.
Wir befassen uns aber auch mit der Kündigung von Mietverträgen, aber auch mit der Abwehr von ausgesprochenen Kündigungen, sowie Mieterhöhungsbegehren.
Wir führen für Sie Räumungsklagen auf Seiten des Vermieters und wehren Räumungsklagen auf Seiten des Mieters ab.
Zudem verfolgen wir für den Vermieter Mietzins – oder/und Schadensersatzforderungen, wegen z.B. unterlassener Schönheitsreparaturen.
Wir setzen aber auch auf Vermieterseite Mietminderungen durch.
Wir sind aber nicht nur auf dem Rechtsgebiet Mietrecht tätig, sondern vertreten auch unsere Mandanten bei wohnungseigentumsrechtlichen Problemen, sowohl betreffend des Sonder–, als auch Gemeinschaftseigentums.
Wir vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und einzelne Wohnungseigentümer in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere betreffend Fragen zu Beschlussanfechtungen, bauliche Veränderungen.
Miet– und Wohnungseigentum
Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen rund um die Immoilie.
Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung und Prüfung von Gewerbe – und Wohnraummietverträgen, sowie Pachtverträgen.
Wir befassen uns aber auch mit der Kündigung von Mietverträgen, aber auch mit der Abwehr von ausgesprochenen Kündigungen, sowie Mieterhöhungsbegehren.
Wir führen für Sie Räumungsklagen auf Seiten des Vermieters und wehren Räumungsklagen auf Seiten des Mieters ab.
Zudem verfolgen wir für den Vermieter Mietzins – oder/und Schadensersatzforderungen, wegen z.B. unterlassener Schönheitsreparaturen.
Wir setzen aber auch auf Vermieterseite Mietminderungen durch.
Wir sind aber nicht nur auf dem Rechtsgebiet Mietrecht tätig, sondern vertreten auch unsere Mandanten bei wohnungseigentumsrechtlichen Problemen, sowohl betreffend des Sonder–, als auch Gemeinschaftseigentums.
Wir vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und einzelne Wohnungseigentümer in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere betreffend Fragen zu Beschlussanfechtungen, bauliche Veränderungen.
Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung und Prüfung von Gewerbe – und Wohnraummietverträgen, sowie Pachtverträgen.
Wir befassen uns aber auch mit der Kündigung von Mietverträgen, aber auch mit der Abwehr von ausgesprochenen Kündigungen, sowie Mieterhöhungsbegehren.
Wir führen für Sie Räumungsklagen auf Seiten des Vermieters und wehren Räumungsklagen auf Seiten des Mieters ab.
Zudem verfolgen wir für den Vermieter Mietzins – oder/und Schadensersatzforderungen, wegen z.B. unterlassener Schönheitsreparaturen.
Wir setzen aber auch auf Vermieterseite Mietminderungen durch.
Wir sind aber nicht nur auf dem Rechtsgebiet Mietrecht tätig, sondern vertreten auch unsere Mandanten bei wohnungseigentumsrechtlichen Problemen, sowohl betreffend des Sonder–, als auch Gemeinschaftseigentums.
Wir vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und einzelne Wohnungseigentümer in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere betreffend Fragen zu Beschlussanfechtungen, bauliche Veränderungen.